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Warnstufe Rot in Mecklenburg-Vorpommern ab dem 21. Februar 2022

21.02.2022

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In Mecklenburg-Vorpommern gilt ab dem 21. Februar 2022 die Corona-Ampelstufe Rot. Am 19. Februar 2022 lag die Sieben-Tage-Inzidenz der Hospitalisierungen laut der risikogewichteten Einstufung durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales den dritten Tag in Folge landesweit über dem Schwellenwert von neun.

Ab dem 21. Februar sind deshalb in Mecklenburg-Vorpommern unter anderem folgende Bereiche geschlossen oder untersagt:

  • Freizeitparks
  • Indoor-Spielplätze und Indoor-Freizeitaktivitäten
  • Zirkusse
  • Volksfeste und Spezialmärkte (ohne überwiegenden Verkauf von Lebensmitteln)
  • Schwimm- und Spaßbäder (außer Schwimmkurse, Schwimmunterricht, vereinsbasierter Sport in geschlossenen Übungsgruppen, Nutzung interner Anlagen durch Beherbergungsgäste)
  • tourismusaffine Dienstleistungen im Innenbereich (außer Reisebus-Tourismus und Fahrgastschifffahrt)

Geöffnet bleiben können unter anderem Theater, Kinos, Museen, Musikschulen, Innenbereiche von Zoos (Außenbereiche ohne Einschränkungen) und soziokulturelle Zentren unter Berücksichtigung der 2G-Plus-Regelung. Auch der Wettkampf- und Spielbetrieb im Vereinssport ist in Stufe Rot möglich.

Die landesweite Corona-Ampelstufe Rot gilt auch in den Landkreisen und kreisfreien Städten, die eine niedrigere Warnstufe aufweisen.


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